Streik zu TV-L HH Altersteilzeit
Liebe Kolleg*innen,
seit Jahren gibt es bei dem Thema Altersteilzeit keine Bewegung. Die Belastung steigt. Viele Kolleg*innen, gerade mit körperlichen Tätigkeiten wissen nicht, wie sie es zur Rente schaffen sollen. Darum haben wir in Hamburg zu Verhandlungen aufgefordert. Es muss dringend etwas gesche-hen! Die Arbeitgeberseite zeigt uns die kalte Schulter und lehnt unsere Verhandlungsaufforderung ab. Darum müssen wir den Druck auf die Straße tragen und streiken!
Wir fordern:
• einen Tarifvertrag Altersteilzeit
• Aufstockungsleistungen auf das Teilzeitentgelt
• vorrangige Berücksichtigung von körperlich belastenden Berufen
Wichtig für die Teilnahme an Streikmaßnahmen
Du möchstest Dich am Streik beteiligen? Dann fülle bitte für jeden Streiktermin die folgende Streikmeldung aus:
Hier meine Streikbeteiligung meldenStreiktermine in Hamburg
- 05. März: Heidi-Kabel-Platz | DBSH-Aufruf
Wichtige Informationen | Forderungen | Streikfreigaben
Für die Streikbeteiligung an für den TV-L HH Altersteilzeit sind folgende Voraussetzungen zu beachten:
1. Du bist nach dem Tarifvertrag der Länder bei der Stadt Hamburg beschäftigt.
2. Deine Gewerkschaft hat eine Streikfreigabe erteilt.
3. Der dbb / DBSH oder eine andere Gewerkschaft haben für den Bereich, in den Deine Dienststelle fällt, zum Streik aufgerufen.
Wenn dies der Fall ist, dann freuen wir uns über Deine Streikbeteiligung. Grundsätzlich sind alle Beschäftigten im TV-L streikberechtigt, wenn von einer Gewerkschaft vor Ort zum Streik aufgerufen wurde - auch Beschäftigte, die nicht in der Gewerkschaft Mitglied sind.
Sofern eine andere Gewerkschaft zum Streik aufgerufen hat, können wir uns solidarisch an dem Aufruf beteiligen, aber nicht selbst aufrufen.
WICHTIG: Für die Streikgeldberechtigung muss die Beteiligung vorher bei uns über das Streikformular angezeigt werden: Hier Streikaktion melden
Streikfreigaben
Generell muss eine Freigabe für (Warn-)Streiks durch die zentrale Streikleitung des dbb beamtenbund und tarifunion vorliegen. Alle Streiks, zu denen der dbb beamtenbund und tarifuninon in der aktuellen Tarifauseinandersetzung aufruft, sind für unsere Mitglieder freigegeben. Die aktuellen Informationen dazu liest Du stets hier.
Für den DBSH bedeutet dies:
Wenn Du streikberechtigt bist, erfährst Du die aktuellsten Informationen immer auf unserer Webseite und von unseren örtlichen Streikleitungen in den Landesverbänden. Bei Fragen, die nicht im Bundesland mit den dbb Landesbünden geklärt werden können, ist unsere zentrale Streikleitung laufend ansprechbar. Ihr erreicht uns zuverlässig unter streik(at)dbsh(dot)net
Keine Streiks ohne Streikfreigabe!
Für eine Beteiligung an anstehenden Aktionen muss immer Streikfreigabe vorliegen. Fallen jemand nicht direkt unter den Tarifvertrag fällt, der bestreikt wird, könnt Ihr trotzdem mitstreiken. Eine solidarische Teilnahme muss allerdings in der Freizeit/ im Urlaub erfolgen, denn ansonsten handelt es sich um einen wilden Streik, der arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.
Anbei findet Ihr die wichtigsten Informationen rund um das Thema Streik:
Zeiterfassung während (Warn-)Streiks
Für die Streikgeldabrechnung bitte den Streiknachweis ausfüllen und mit dem Nachweis über den Gehaltsabzug digital an buchhaltung(at)dbsh(dot)net senden.