Landesverband Hamburg

Stellungnahme zur Überleitung des Tarifvertrags: Aufforderung zur Zuordnung der Fachkräfte im Allgemein Sozialen Dienst in die S15 im Sozial- und Erziehungsdienst des TV-L

01.03.2020

Von: Vorstand des DBSH Landesverbands Hamburg

Mit der Übernahme der Tabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) auch für den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) wurden für viele Berufsgruppen im Sozial-und Erziehungsdienst im letzten Jahr Verbesserungen erreicht. Für Fachkräfte im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) in Hamburg wirkt sich die aktuelle Überleitung in den TV-L SuE allerdings deutlich negativ aus. Die durch das Personalamt der Stadt Hamburg angekündigte Überleitung der Sozialarbeiter*innen des ASD in die Stufe 14 stellt einen klaren Nachteil für diese dar und ist mit deutlichen finanziellen Einbußen verbunden. Die Verschlechterung ergibt sich vor allem durch die verlängerten Stufenlaufzeiten. Diese Verluste wirken sich in erheblicher Weise mittel- bis langfristig aus – und bei denjenigen Fachkräften, die kurz vor einem Stufenaufstieg stehen, sogar kurzfristig. Deshalb fordern wir die entsprechende Eingruppierung in die Stufe 15, wie es die Überleitungstabelle für diejenigen vorsieht, die in der EG 10 im TV-L eingruppiert sind. >>Weiterlesen

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